Vertriebspotenzial vorhanden, formale Voraussetzung fehlt – wir bleiben in Verbindung!
Sie überzeugen mit Persönlichkeit und Vertriebsenergie – aber die Sachkunde nach §34i fehlt noch? Kein Grund, den Kontakt abbrechen zu lassen. Wir sehen Ihr Potenzial und Ihre Motivation! Bleiben Sie mit uns in Verbindung – gemeinsam finden wir den passenden Einstieg, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Was wir Ihnen bieten:
- Wir merken uns Ihr Profil für zukünftige Quereinsteiger-Stellen
- Sie erhalten Einblicke in unsere Arbeitsweise, sobald wir passende Formate anbieten
- Sie bleiben auf unserem Radar – wenn sich neue Chancen ergeben, reagieren wir schnell
- Sie erhalten die Möglichkeit, bei passenden Entwicklungen wieder in den Prozess einzusteigen
Was Sie mitbringen:
- Echtes Interesse an Baufinanzierung und dem Einstieg in die Branche
- Die Bereitschaft, die Sachkunde nach §34i oder eine ähnliche Qualifikation zeitnah zu erwerben
- Vertriebliches Talent, Begeisterung für Kund:innen und Abschlüsse
- Die Motivation, langfristig in der Finanzberatung erfolgreich zu sein
So geht es weiter:
Auch wenn es aktuell noch nicht passt, möchten wir Ihr Profil nicht verlieren. Hinterlegen Sie Ihre Unterlagen bei uns, damit wir bei passenden Chancen schnell wieder auf Sie zukommen können.
*Was bedeutet der Sachkundenachweis nach §34i GewO?
Der Sachkundenachweis gemäß §34i der Gewerbeordnung ist die gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung, um Baufinanzierungen in Deutschland zu vermitteln. Mit dem Nachweis – z. B. durch eine IHK-Prüfung oder eine passende Ausbildung – wird sichergestellt, dass Sie Kund:innen fachlich fundiert beraten können.